Ist man als Angestellter Mitglied einer privaten Pflegeversicherung, zahlt der Arbeitgeber denselben Zuschuss, den er auch bei der sozialen Pflegeversicherung als Arbeitgeber zu tragen hätte. Maximal wird dabei die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags übernommen. Von Ihrem PKV-Unternehmen erhalten Sie eine Bescheinigung, dass der Betrieb der Pflegeversicherung laut Aufsichtbehörde den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bedingungen entspricht. Um vom Arbeitgeber den Beitragszuschuss zur Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie ihm diese Bescheinigung vorlegen. Haben Sie als Beamter Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge bei Pflege oder Krankheit und sind Sie bei einer PKV pflegeversichert, übernehmen Beihilfe oder Heilfürsorge den Zuschuss.
Wenn Schüler und Studenten nicht beitragsfrei bei einem oder beiden Elternteilen mitversichert sind, BAföG erhalten und zu einer Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen verpflichtet sind, übernimmt das Amt für Ausbildungsförderung einen monatlichen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung von 8,- €.
Rentner gehen dagegen leer aus: Seit dem 1. April 2004 zahlt ihnen die Rentenversicherung keinen Beitragszuschuss mehr.
Im Bundesland Sachsen hingegen tragen die Versicherten den Beitrag zur Pflegeversicherung (1,35 % der Beitragsbemessungsgrenze) überwiegend selbst. Dies geschieht deshalb, weil zum Ausgleich der zusätzlichen Arbeitgeberbelastungen nicht wie vorgeschlagen die Streichung eines Feiertags erfolgt ist.