Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie privaten Krankenzusatzversicherungen

Archive for November, 2010

Die Verzinsung der Alterungsrückstellung in der Privaten Krankenversicherung

Wednesday, November 10th, 2010

Eine private Krankenversicherung bildet Rücklagen. Diese werden als Alterungsrückstellung oder Altersrückstellung bezeichnet. Von Vertragsbeginn an wird dazu ein Teil der Beiträge als Sparanteil verwendet. Der Rest wird als Risikoanteil für kurzfristig anfallende Kosten eingeplant.

Somit wird in Zeiten, in denen der Versicherungsnehmer die PKV im Durchschnitt eher selten in Anspruch nimmt, durch den Versicherer Rücklagen für das Alter gebildet, wo dann häufigere Leistungen zu erwarten sind. Dies dient zur Vermeidung einer zukünftigen Beitragserhöhung. Per Gesetz müssen Alterungsrückstellungen mit 3,5% verzinst werden.

Dabei entspricht der Zinssatz dem Vorsichtsprinzip, also einer konservativen Berechnung der Zinsentwicklung. Auch bei schlechter Konjunktur ist zu erwarten, dass dieser Zins im Rahmen des Möglichen am Markt liegt. Würde man höher verzinsen, könnte bei einer entsprechend schlechten Entwicklung der Marktwirtschaft eine Unterdeckung entstehen. Dadurch wäre der ausreichende Aufbau der Altersrückstellung gefährdet.

Von Überzinsen spricht man, wenn der aktuelle Marktzins die 3,5 % überschreitet. Die Überzinsen dienen in erster Linie einer Beitragsentlastung im Alter über 65 Jahren. Dies regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz § 12 a Abs. 1-3.