Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie privaten Krankenzusatzversicherungen
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Die Beitragskalkulation in der Privaten Krankenversicherung

Die Beitragskalkulation bei den privaten Krankenversicherungen wird nach verschiedenen Kriterien ermittelt.

Die privaten Krankenversicherungen berechnen den Beitrag nach verschiedenen Kriterien. Bei konventionell kalkulierten Tarifen lag die Abgangsordnung bei rund 40%. Die Abgangsordnung gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit in mit 30 Jahre eingetretener Versicherter mit 65 Jahren noch zu diesem Tarif versichert sein wird.

Da der Wettbewerb zunehmend stärker geworden ist und die Kunden zunehmend mehr auf den Preis achten, setzen die Versicherungsunternehmen die Abgangsordnung oder Abgangswahrscheinlichkeit mittlerweile bei nur noch 1% oder weniger an. Besonders trifft dies auf neue Tarife zu, die als Einsteigertarife angeboten werden und eine Höherversicherungsoption enthalten. Gerade auch Tarife in den neuen Bundesländern sind davon betroffen, da dort die Kunden noch weitaus preisbewusster sind. Außerdem wechseln die Versicherungsnehmer dort wesentlich öfter ihren Versicherungsschutz, als dies in den alten Bundesländern der Fall ist. Somit sind dort sehr geringe Verbleibenswahrscheinlichkeiten auch realistisch.

Bestimmte Tarife sind darauf ausgelegt, einem Selbständigen bei dem Start in die Selbständigkeit einen günstigen Beitrag anzubieten. Sie sind als Einsteigertarif gestaltet und bieten die Option, später in einen Tarif mit höherwertigem Versicherungsschutz zu wechseln. Diese Tarife sind ebenfalls mit Abgangswahrscheinlichkeiten von einem Prozent oder weniger berechnet.

Dies kann allerdings problematisch werden. Treten die angenommenen Eintrittswahrscheinlichkeiten nicht ein, sondern bleiben die Kunden langfristig in diesen Tarifen und nehmen mehr Leistungen in Anspruch, als sie Beiträge zahlen, entsteht bei der PKV Gesellschaft ein erheblicher Bedarf, den Beitrag letztendlich nach oben anzupassen.