Die gesetzliche Krankenversicherung versichert über 80% der Bundesbürger. Diese Versicherten zahlen je nach Versicherung einen Anteil von zwischen 11 und 16% ihres Einkommens. Im Vergleich zur privaten Krankenversicherung müssen sie aber Abstriche in Hinblick auf Qualität und Leistungen hinnehmen. Seit das Gesundheitssystem vor einigen Jahren umstrukturiert wurde, steht der gesetzlichen Versicherung nur ein beschränktes Budget zur Verfügung. Somit gibt es gewisse Grenzen, welches Medikament oder welche Therapie von einem Arzt in einem bestimmten Zeitraum verordnet werden darf.
Verzicht durch Pflichtversicherung
Ohne diese gesetzlichen Vorschriften hätte die Pleite der Krankenkassen bevorgestanden. Sie führten zu einer größeren Beitragsstabilität der Krankenversicherung, dafür gibt es mittlerweile aber keine oder nur noch geringe Leistungen beispielsweise bei Zahnersatz, Kontaktlinsen oder Brillen. Um Zahnersatz überhaupt noch durch die gesetzliche Versicherung abdecken zu können, wurden die Beiträge erhöht.
Als gesetzlich Versicherter wird man bei einem Arztbesuch pro Quartal für die Praxisgebühr von 10 Euro zur Kasse gebeten. Andernfalls kann die Dienstleistung des Arztes nicht in Anspruch genommen werden. Beansprucht man einen Notdienst oder die Leistung eines Zahnarztes (mit Ausnahme der Vorsorgeuntersuchung), zahlt man erneut die Praxisgebühr. Diese Gebühr erhält aber nicht die Praxis oder der behandelnde Arzt, sondern die Krankenversicherung.
Bei reinen Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder Präventionsuntersuchungen muss man keine Praxisgebühr zahlen. Diese Besonderheiten und Einschränkungen treffen nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu. Ist man privat versichert, zahlt man keine Praxisgebühr und erhält meist auch deutlich bessere Leistungen. Allerdings zahlt man dann später meist höhere Beiträge.
Ist man Mitglied einer privaten Krankenversicherung geworden, kann man nicht mehr einfach zur gesetzlichen Versicherung zurückkehren. Nur wenn man wieder über ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis beschäftigt ist, ist eine erneute Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Außerdem können bei einer Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung Kinder nicht in der gesetzlichen Versicherung versichert werden. Für sie ist dann ebenfalls eine private Krankenversicherung abzuschließen, wodurch für Familien eine private Krankenversicherung unter dem Strich nicht zwingend billiger ist. Deshalb sollte man ausführlich recherchieren und Vergleiche durchführen, bevor man aus der gesetzlichen Versicherung zu einer privaten Versicherung wechselt.
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