Sicherheit im Pflegefall! Die private Pflegepflichtversicherung
Viele Menschen bleiben bis ins hohe Alter gesund. Dennoch ist das Risiko, im hohen wie im jungen Alter zu erkranken oder zum Pflegefall zu werden, stets vorhanden.
Eine Absicherung durch eine private Pflegekrankenversicherung war sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte schon früher möglich. Zum 1. Januar 1995 trat das Pflegeversicherungsgesetz in Kraft. Seitdem ist es Pflicht, sich gegen das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Bei privaten Krankenversicherten gilt der Grundsatz “Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung”. Sie sichern sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Die soziale Pflegeversicherung bietet Versicherungsschutz für gesetzlich Versicherte.


