Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie privaten Krankenzusatzversicherungen
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Private Krankenversicherung für Kinder

Wenn es dazu kommt die eigenen Kinder in der PKV zu versichern, sind für viele Eltern einige Aspekte noch unklar.

Will man die eigenen Kinder in der Privaten Krankenversicherung versichern, ist oft vieles noch unklar. Ob eine Private Krankenversicherung für Kinder sofort nach der Geburt abgeschlossen werden kann, das Kind bei einem Elternteil mitversichert werden kann oder es einen eigenen Beitrag zahlen muss, gehört zu den häufigsten Fragen. Im Folgenden finden Sie daher einen Überblick zum Thema Private Krankenversicherung für Kinder, der Ihnen mehr Klarheit verschaffen soll.

Um sein Kind schon von Geburt an in der PKV versichern zu können, muss man vor der Geburt bereits seit mindestens drei Monaten selbst Mitglied in der PKV sein. Dabei wird das Kind dann ohne Gesundheitsprüfung in der vom Vater oder von der Mutter ausgewählten Privaten Krankenversicherung aufgenommen. Leistungen der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung beinhalten für Neugeborene dieselben Leistungen, wie sie auch für das Elternteil abgeschlossen worden sind. Häufig zahlen Private Krankenversicherungen einen Teil der gezahlten Beiträge als Beitragsrückerstattung zurück, wenn das Kind keine Leistungen benötigt. Dies ist unabhängig vom Vertrag der Eltern.

Nur bei einem sehr teuren Versicherungsanbieter des jeweiligen Elternteils sollte man für das Kind eine andere Krankenversicherung wählen. Ansonsten sollte man beim eigenen Versicherer bleiben und nur im Fall einer Beitragserhöhung gegebenenfalls wechseln. Bei einem anderen Versicherer muss man die Kosten natürlich ebenfalls selbst tragen.

Ist ein Elternteil bei der PKV versichert, ist meist auch das Kind in der Privaten Krankenversicherung zu versichern. Dabei wird das Kind in den meisten Fällen der besser verdienenden Person zugerechnet. Verdient der Vater mehr und ist Mitglied bei einer privaten Versicherung, ist es nicht möglich, das Kind kostenlos bei der Mutter in der gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern. Möchte man bei der gesetzlichen Krankenkasse das Kind freiwillig versichern, kostet dies etwa 110 Euro pro Monat. Von daher ist eine eigenständige Versicherung des Kindes in der Privaten Krankenversicherung weitaus günstiger.

Der Beitrag für Kinder ist in der Privaten Krankenversicherung mit 60 bis 80 Euro pro Monat im Vergleich zu Erwachsenen sehr gering. Meist ist im Tarif dann schon eine Zahnversicherung sowie bei Unterbringung im Krankenhaus ein Mehrbettzimmer enthalten. Die Versicherung des Kindes in der Privaten Krankenversicherung ist so lange möglich, bis es selbst eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt oder die Berufsausbildung beginnt.

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