Informationen zur privaten Krankenversicherung sowie privaten Krankenzusatzversicherungen
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Selbstbeteiligung bei der PKV

Wer in der glücklichen Lage ist, wählen zu dürfen, ob er sich privat oder gesetzlich krankenversichert und sich für einen privaten Anbieter entscheidet, steht dann vor der Frage, welche Selbstbeteiligung sinnvoll ist.

Wer wählen kann, ob er sich gesetzlich oder privat krankenversichert, und dann Mitglied bei einem privaten Anbieter wird, muss sich überlegen, welche Selbstbeteiligung für ihn sinnvoll ist. Private Krankenkassen (PKV) bietet als Standard die Selbstbeteiligung in Stufen von 150, 300 und 600 Euro an. Einige Krankenkassen bieten aber auch andere Modelle an.

Mehr Selbstbeteiligung, günstigere Krankenversicherung

Geht man nur selten zum Arzt oder benötigt man keine verschreibungspflichtigen Medikamente, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass man keine Selbstbeteiligung tragen muss. Dann ist die Wahl einer hohen Selbstbeteiligung meist sinnvoll. Mit zunehmendem Alter ändert sich diese Wahrscheinlichkeit aber naturgemäß. Für Angestellte ist es meist problematisch, wenn sie tatsächlich eine Zuzahlung leisten müssen. Der Arbeitgeber leistet Zuzahlungen nur zu den allgemeinen Beiträgen der privaten Krankenversicherung (Pkv), dies betrifft die Selbstbeteiligung aber nicht.

Häufig ist es günstiger, einen alternativen Tarif mit Prämienrückerstattung statt Selbstbeteiligung abzuschließen. Viele PKVs bieten einen solchen Tarif an. Wer in einem Jahr keine Leistungen benötigt, bekommt dann ein oder zwei Monatsprämien zurück. So muss man nicht befürchten, im Falle des Falles erst selbst zahlen zu müssen, und bekommt am Ende des Jahres vielleicht noch ein kleines Sümmchen zurück. Besonders für Angestellte ist diese Alternative mit Rückerstattung deutlich günstiger, um die eigenen Finanzen zu schonen.

Vor einem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollte man die Versicherungen erst ausführlich vergleichen. Dies ist auch online mit vielen Beitragsrechnern möglich. Denn hat man erst einmal zur privaten Krankenversicherung gewechselt, kann man nicht mehr einfach zur gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren.

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