Für die gesetzliche Krankenversicherung gibt es keine Zugangsbeschränkung für den Eintritt. Dies ist bei einer Aufnahme in eine private Krankenkasse anders. Hier muss der Versicherte bestimmte Bedingungen erfüllen.
Weil die private Krankenversicherung mehr Leistungen erbringen und die privaten Krankenkassen als selbständige Unternehmen geführt werden, sind entsprechende Voraussetzungen für den Wechsel zur PKV zu erfüllen.
Besonders wichtig dabei ist die Versicherungspflichtgrenze. Sie ist auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt. Erreicht man mit seinem Einkommen als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber die Versicherungspflichtgrenze, kann man nach Wunsch in die private Krankenversicherung wechseln.
Im Jahr 2007 betrug diese Versicherungspflichtgrenze 47.700 Euro. Diese Grenze unterliegt ständigen Anpassungen. In den letzten Jahren wurde sie häufig erhöht. Dadurch sollte die Mitgliederzahl in der GKV erhöht werden.
Andere Zielgruppen unterliegen beim Eintritt in eine private Kasse nicht der Jahresarbeitsentgeltgrenze zu erreichen. Dazu zählen Beamte, Freiberufler, Journalisten, Künstler, Selbständige und Studenten.
Allerdings sind Künstler und Journalisten vor Erreichen der Versicherungspflichtgrenze über die entsprechende Künstlersozialkasse automatisch krankenversichert.
Studenten können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und anschließend freiwillig Mitglied in einer privaten Kasse werden.
Erfüllt man die Voraussetzungen für den Eintritt in die private Krankenversicherung, sollte man vorab unbedingt die verschiedenen Tarife vergleichen, die Änderungen der Gesundheitsreform 2007 beachten und das entsprechende Versicherungsangebot genau analysieren, um für seine Bedürfnisse die ideale Krankenversicherung zu finden.
Wer die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht erfüllt, kann ähnliche Leistungen wie in der PKV erhalten, indem er eine Krankenzusatzversicherung oder andere Zusatzversicherungen zur GKV abschließt. Diese werden sowohl von den gesetzlichen Kassen als auch von privaten Krankenversicherungen angeboten.
Somit besteht auch für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, im Krankheitsfall dieselben Leistungen zu erhalten wie ein Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Wer nur aufgrund der erhöhten Leistungen über einen Wechsel zur Privaten Krankenversicherung nachdenkt, sollte sich vorab besser über eine Zusatzversicherung die Leistungen einer privaten Versicherung beschaffen.


